Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer online Bonitätsprüfungen

§ 1 Geltungsbereich / Gegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsgrundlage für die Vertragsverhältnisse über Leistungen, der Risikomanagement Plattform PIVASCORE zwischen der
PIVASOFT GmbH
Bamberger Str. 20
D-95488 Eckersdorf (nachfolgend PIVASCORE) und ihren Kunden.

1.2 Die AGB und Vertragsbedingungen sind online unter https://www.pivascore.de/agb.php einsehbar.

1.3 Von diesen AGB oder anderen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sich PIVASCORE damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Ansonsten ist die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn PIVASCORE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder der Kunde Bezug auf abweichende Geschäftsbedingungen nimmt.

1.4 PIVASCORE behält sich das Recht vor, diese AGB oder andere Vertragsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. PIVASCORE wird auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von PIVASCORE als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Leistungen, Einschränkungen der Leistungspflicht

2.1 Das Angebot von PIVASCORE ist sowohl für Unternehmer im Sinne des EU-Umsatzsteuerrechtes als auch Privatpersonen bestimmt und umfasst Leistungen im Umfang der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die Leistungen werden in der Regel durch von PIVASCORE beauftragte Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber erbracht.
Leistungserbringer und damit weiterer Vertragspartner der Teilnehmer ist die First Debit GmbH, Hamm, deren Nutzungsbedingungen unten angefügt sind. Die Nutzungsbedingungen der First Debit GmbH werden ebenfalls anerkannt.

2.2 Zur Nutzung des jeweiligen Netzes bzw. der Netzdienste ist die vorherige Freischaltung durch PIVASCORE erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung können über das jeweilige Netz und Netze anderer angeschlossener Betreiber bzw. über das jeweilige Rechenzentrum die in den Leistungsbeschreibungen festgehaltenen Dienste genutzt werden.

2.3 Die Leistungsverpflichtung von PIVASCORE gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Belieferung des von PIVASCORE beauftragten Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreibers, soweit PIVASCORE mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von PIVASCORE beruht.

2.4 PIVASCORE behält sich ferner vor, Leistungen für zwingend erforderliche technische Wartungs- oder Reparaturarbeiten für einen angemessenen Zeitraum pro Einzelfall zu unterbrechen.

2.5 Wird die Erbringung einer Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar erschwert, verlängert sich die Frist zu ihrer Erbringung – auch bei bereits bestehendem Verzug – um die Dauer der Behinderung und einen sich anschließenden angemessenen Zeitraum für die Wiederinbetriebnahme. Der höheren Gewalt stehen hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Stromausfall und sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von PIVASCORE gleich. Falls die Behinderung länger als 2 Wochen andauert, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.6 PIVASCORE wird dem Kunden die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen, soweit möglich mindestens eine Woche im Voraus, in Textform ankündigen und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen dem Kunden erstatten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Nichtverfügbarkeit nicht von PIVASCORE zu vertreten ist.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Mit Eintragung oder mit Nutzung der Dienstleistungen werden die AGB anerkannt. Der Vertrag gilt somit als angenommen. Bei Eintragung sind die Daten vollständig auszufüllen. Außerdem erlaubt der Antragsteller PIVASCORE, Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Daten über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. unbestrittene Mahnbescheide) dürfen an die Auskunfteien übermittelt werden.

3.2 Angebote von PIVASCORE in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich PIVASCORE für einen Zeitraum von zwei Wochen, gerechnet ab dem Tag der Angebotserstellung, gebunden.

3.3 Eine gewerbliche Weiterveräußerung von vereinbarten Leistungen oder eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit PIVASCORE erfolgen, wobei als Dritte in diesem Sinne auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz gelten.

§ 4 Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

4.1 Das Vertragsverhältnis über die jeweilige Leistung wird, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4.2 Der Kunde kann, sofern nicht anders vereinbart, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit schriftlicher Erklärung kündigen. Eine ordentliche Kündigung durch PIVASCORE kann schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen erfolgen. PIVASCORE stellt zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung die Leistungserbringung ein. Die ggf. erforderliche Umstellung zu einem anderen Anbieter obliegt dem Kunden.

§ 5 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

5.1 PIVASCORE stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen in Rechnung. Bei geringfügigen Monatsbeträgen ist PIVASCORE berechtigt, Rechnungen für einen Zeitraum bis zu drei Monaten zu erstellen. Entgelte sind jeweils nach Leistungserbringung zu zahlen. Die Rechnungen sind jeweils mit Zugang im Kundenaccount zur Zahlung fällig und werden per Lastschriftverfahren durch die PIVASOFT GmbH eingezogen. Reklamationen zu einer Rechnung müssen unverzüglich, spätestens aber 6 Wochen ab Rechnungsdatum, schriftlich geltend gemacht werden. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. Für eventuelle Nachberechnungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

Berechnungsgrundsätze in der Regel wöchentlich direkt in Rechnung. Bei Accounts die auf Guthabenbasis geführt werden, erfolgt die Zahlung via Banküberweisung oder Pay Pal.
Über die Einzahlung erhält der Kunde eine entsprechende Quittung.

5.2 Bei vereinbartem Einzug der Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen.

5.3 Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, berechnet PIVASCORE die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

5.4 Die vom Kunden an einen Dritten zur Abgeltung von PIVASCORE Leistungen gezahlten Entgelte begründen für den Kunden erst dann die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gegenüber PIVASCORE, wenn diese Beträge von den Dritten an PIVASCORE weitergeleitet worden sind. In den Fällen bei denen PIVASCORE die Entgelte, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder einen Drittem gegenüber PIVASCORE zu leisten sind, nicht erhalten hat, besteht die Zahlungsverpflichtung des Kunden unabhängig von der Zahlung gegenüber dem Dritten fort.

§ 6 Speicherung von Verbindungsdaten / Log-Files

6.1 Die Verbindungsdaten können von PIVASCORE zur Abrechnung und Missbrauchsprävention unter Beachtung der rechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert werden.

6.2 Die Verbindungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von PIVASCORE gespeichert.

§ 7 Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertraglichen Leistungen nur von ihm oder Dritten, denen er die Nutzung gestattet hat, in Anspruch genommen werden. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch von ihm zugelassenen Nutzung durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung durch Dritte entstanden sind, hat der Kunde ebenfalls zu tragen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich die zu prüfende Person vor der Einholung einer Bonitätsprüfung darüber und über die beteiligten Stellen (PIVASOFT GmbH, First Debit GmbH) zu informieren sowie eine Bonitätsprüfung nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses z. B. dem Abschluss eines Versicherungsvertrages, der mit einem finanziellen Ausfallrisiko für den Kunden verbunden ist, durchzuführen. Die übermittelten Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt werden, für den sie übermittelt wurden.

§ 8 Sperre

8.1 PIVASCORE ist nach näherer Maßgabe des § 19 TKV berechtigt, Leistungen zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeiten des Kunden, Rechtschutz vor den Gerichten zu suchen, ganz oder teilweise zu sperren, wenn und solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 75,00 in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Der Kunde bleibt im Fall der berechtigten Sperre verpflichtet, die vereinbarten nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen.

8.2 Ohne vorherige Androhung und Einhaltung einer Frist ist PIVASCORE berechtigt, Leistungen zu sperren, wenn
a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung, insbesondere gemäß 9.1 b) bis f), des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
b) eine Gefährdung der von PIVASCORE genutzten Einrichtungen, insbesondere des Netzes bzw. Rechenzentrums oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
c) das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

8.3 Im Fall der berechtigten Sperre berechnet PIVASCORE dem Kunden eine Pauschale von EUR 25,00, es sei denn, PIVASCORE weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass PIVASCORE nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der Sperre entstanden ist. Entsprechendes gilt für einen eventuellen Wiederanschluss nach der Sperre. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

8.4 Die Rechte von PIVASCORE aus § 321 BGB bleiben unberührt.

§ 9 Fristlose Kündigung

9.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PIVASCORE insbesondere vor, wenn
a) die Voraussetzungen gemäß 8.2 b) oder c) erfüllt sind oder
b) nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen oder
c) die Zahlungsunfähigkeit oder Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, weil z. B. ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder
d) der Kunde eine Leistung missbräuchlich nutzt, bei der Nutzung gegen Strafbestimmungen verstößt, die Nutzung insbesondere im Zusammenhang mit für verfassungswidrig erklärten oder terroristischen Unternehmungen erfolgt oder dem Zweck der Verbreitung von Inhalten Gewalt verherrlichender, pornographischer oder sonstiger sittenwidriger oder extremistischer Art dient oder hierfür ein hinreichender Tatverdacht besteht, wobei dem Kunden im Fall der Sperre bei hinreichendem Tatverdacht die Möglichkeit der Gegendarstellung offen steht oder
e) der Kunde ohne ausdrückliche Zustimmung von PIVASCORE einen gewerblichen Weiterverkauf an Dritte durchführt oder durchgeführt hat, oder
f) der Netz- bzw. Rechenzentrumsbetreiber für die betreffende Leistung – gleich aus welchem Grund – seinen Dienst einstellt.

9.2 In den Fällen 9.1 a) bis f) hat der Kunde an PIVASCORE jedenfalls die nutzungsunabhängigen Entgelte zu zahlen, die im Falle ordentlicher Kündigung bis zum Vertragsende angefallene wären, es sei denn, PIVASCORE weist einen höheren Schaden nach. Dem Kunden steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass PIVASCORE nur ein geringerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung entstanden ist. Ziff. 8.3 bleibt unberührt.

§ 10 Haftung von PIVASCORE

10.1 Die Haftung von PIVASCORE ist im Fall der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach § 7 TKV wie folgt begrenzt: Verstößt PIVASCORE bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit schuldhaft gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung oder gegen eine Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und bezweckt die Vorschrift oder Verpflichtung den Schutz des Kunden, so ist die Haftung für Vermögensschäden auf EUR 12.500,– beschränkt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von PIVASCORE auf EUR 10 Millionen jeweils je schadenverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die Mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

10.2 Außerhalb des Anwendungsbereiches von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen: PIVASCORE haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet PIVASCORE nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. PIVASCORE haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf EUR 12.500,–. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet PIVASCORE insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der Arglist sowie im Fall gegebener Garantien bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

11.1 Nach der EU-DSGVO Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f EU-DSGVO setzt die Übermittlung von Personen- und Firmen-bezogenen Daten voraus, dass der Empfänger sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegt. Der Kunde verpflichtet sich im Hinblick auf die in den Auskünften enthaltenen Personen- und Firmen-bezogenen Daten, diese nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses anzufordern und die Gründe für das Vorliegen sowie die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung anzugeben. PIVASCORE und ihre Datenlieferanten sind berechtigt, die Zulässigkeit der Übermittlung Personen- und Firmen-bezogener Daten und das Vorliegen des berechtigten Interesses der Anfrage durch geeignete Stichprobenverfahren festzustellen und zu prüfen. Dafür verpflichtet sich der Kunde die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen.

12.1 Der Kunde trägt durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge, dass die von ihm zur Verarbeitung der Daten eingesetzten Programme ordnungsgemäß funktionieren. Bei Störungen des Verarbeitungsablaufs, Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgen, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen und andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung wird der Auftraggeber die PIVASCORE und First Debit GmbH unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, folgende Datensicherungsmaßnahmen im Sinne des Art 32 EU-DSGVO zu treffen, die geeignet sind:
a) Unbefugten den Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren (Zugangskontrolle),
b) zu verhindern, dass Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Datenträgerkontrolle),
c) die unbefugte Eingabe in den Speicher sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespeicherter, personenbezogener Daten zu verhindern (Speicherkontrolle),
d) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung von Unbefugten genutzt werden können (Benutzerkontrolle),
e) zu gewährleisten, dass bei Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigte ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können (Zugriffskontrolle),
f) zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit von wem in Datenverarbeitungssysteme eingegeben worden sind (Eingabekontrolle),
g) zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle),
h) zu verhindern, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle),
i) die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle),
j) durch Arbeitsanweisungen an ihre Mitarbeiter und durch geeignete Kontrollen gewährleistet der Auftraggeber die Einhaltung dieser Maßnahmen während der gesamten Dauer dieses Vertragsverhältnisses.

§ 12 Bonitätsprüfung

12.1 PIVASCORE behält sich vor, die Bonität des Kunden vor Annahme des Auftrags und während der Vertragslaufzeit in geeigneter Weise zu überprüfen.

12.2 Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlverhalten bezieht PIVASCORE von der First Debit GmbH, Am Hülsenbusch 23, 59063 Hamm.

§ 13 Umsatzsteuer im EU-Ausland

Betreibt der Kunde sein Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat und nicht in Deutschland, versteht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt ohne Umsatzsteuer. Der Kunde verpflichtet sich, die Transaktionen als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, soweit dies gesetzlich optional zulässig oder erforderlich ist. Die von PIVASCORE auszustellenden Rechnungen enthalten die nach dem anzuwendenden Umsatzsteuerrecht erforderlichen Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, PIVASCORE die hierfür erforderlichen Angaben unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

§ 14 Sonstige Vereinbarungen

14.1 PIVASCORE hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden (auch Teile davon) auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Der Kunde kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von PIVASCORE ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

14.4 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bayreuth.

Stand: 31.03.2026