Merkmale im Überblick

Merkmale der online Bonitätsauskunft

Das Ergebnis einer online Bonitätsauskunft kann weiche, mittlere und harte Negativmerkmale enthalten. Hier finden Sie die vollständige Einordnung aller Codes und Hinweise.

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Weiche Merkmale

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Mittlere Merkmale

30

Harte Merkmale

Ablauf online Bonitaetspruefungen

Die drei Kategorien von Negativmerkmalen

Die Merkmale einer Bonitätsauskunft sind nach Verfahrensstand und Schweregrad gegliedert. So lässt sich das Ergebnis einer Abfrage schnell und nachvollziehbar einordnen.

I

I. Weiche Merkmale

Daten aus Inkassoverfahren im vorgerichtlichen Bereich. Diese Einträge zeigen frühe Signale eines problematischen Zahlungsverhaltens.

II

II. Mittlere Merkmale

Daten aus Inkassoverfahren im gerichtlichen Bereich. Sie deuten auf bereits eingeleitete oder fortgeschrittene Vollstreckungsschritte hin.

III

III. Harte Merkmale

Einträge aus Schuldnerverzeichnissen und Insolvenzverfahren. Diese Merkmale stehen für eine besonders hohe Relevanz in der Risikobewertung.

I

Weiche Negativmerkmale

Daten aus Inkassoverfahren im vorgerichtlichen Bereich.

IA

IA

Inkasso-Mahnverfahren eingeleitet

AM

AM

Fortlauf des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens nach Teil- bzw. bei Ratenzahlung

IE

IE

Einstellung des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit

II

Mittlere Negativmerkmale

Daten aus Inkassoverfahren im gerichtlichen Bereich.

MB

MB

Antrag auf Mahnbescheid

VB

VB

Antrag auf Vollstreckungsbescheid

TR

TR

Ratenzahler nach Forderungstitulierung

ZWA

ZWA

Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

ZWI

ZWI

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

FRP

FRP

Fruchtlose Pfändung

LP

LP

Lohn- oder sonstige Forderungspfändung aufgrund eines gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

UF

UF

Uneinbringliche, titulierte Forderung

UBV

UBV

Unbekannt verzogen unter Hinterlassung von Verbindlichkeiten aus Geld- oder Warenkrediten

III

Harte Negativmerkmale

Schuldnerverzeichnis und Verbraucher-Insolvenzdaten.

HB

HB

Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung

HV

HV

Vollstreckung des Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung

EV

EV

Eidesstattliche Versicherung

EEV

EEV

Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung

WEV

WEV

Wiederholte eidesstattliche Versicherung gemäß Paragraf 903 ZPO

IVE

IVE

Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen des Insolvenzverfahrens

ISB

ISB

Schuldenbereinigungsplanverfahren eingeleitet oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

IVS

IVS

Anordnung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren

IVA

IVA

Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren

IBE

IBE

Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Beschluss

IBA

IBA

Abweisung bzw. Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gemäß Paragraf 26 Abs. 2 InsO

IWP

IWP

Aufhebung des Insolvenzverfahrens

IRB

IRB

Erteilung der Restschuldbefreiung

IRV

IRV

Versagung der Restschuldbefreiung

KON

KON

Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkurses mangels Masse gemäß Paragraf 107 KO

KER

KER

Eröffnung des Konkursverfahrens gemäß Paragraf 108 KO

KEM

KEM

Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse gemäß Paragrafen 202 und 204 KO

KAS

KAS

Aufhebung des Konkursverfahrens nach Schlusstermin gemäß Paragraf 163 KO

VGE

VGE

Eröffnung des Vergleichsverfahrens gemäß Paragraf 11 ff VerglO

VGA

VGA

Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens

VEM

VEM

Einstellung des Vergleichsverfahrens nach Rücknahme des Vergleichsvorschlages gemäß Paragraf 99 ff VerglO

VAS

VAS

Aufhebung des Vergleichsverfahrens gemäß Paragraf 90 ff VerglO

GVA

GVA

Abweisung des Antrages auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung mangels Masse gemäß Paragraf 4 Abs. 2 GesO

GVE

GVE

Eröffnung bzw. Anordnung der Gesamtvollstreckung gemäß Paragraf 5 GesO

GEM

GEM

Einstellung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

GAS

GAS

Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

SVV

SVV

Verweigerung der Vermögensauskunft gemäß Paragraf 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO

SNZ

SNZ

Nichtzahler gemäß Paragraf 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO

SN

SN

Nichtzahler gemäß Paragraf 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO

SAV

SAV

Erkennbare Aussichtslosigkeit der Vollstreckung gemäß Paragraf 882c Abs. 1 Nr. 2 ZPO

IV. Negativmerkmale unter Vorbehalt

Wenn keine vollständige Übereinstimmung vorliegt, können Hinweise auf leicht abweichende Datensätze ausgegeben werden. Diese Hinweise dienen der Prüfung Ihrer Anfragedaten, nicht der direkten Zuordnung zur angefragten Person.

Wie der Hinweis entsteht

Wenn zum angefragten Datensatz keine hundertprozentige Übereinstimmung festgestellt werden kann, jedoch phonetisch oder assoziativ ähnliche Anfragedaten vorliegen, erfolgt ein entsprechender Hinweis.

Die zugrunde liegenden Daten müssen nicht zwingend der angefragten Person zuzuordnen sein. Es kann sich auch um Personen gleichen oder ähnlichen Namens mit gleicher oder ähnlicher Anschrift handeln.

Der Hinweis soll Sie dazu veranlassen, die Anfragedaten, die Identität der angefragten Person und die der Bonitätsprüfung zugrunde liegenden Daten zu überprüfen.

Aufbau des 3-stelligen Codes

1. Stelle

Anzahl der gefundenen leicht abweichenden Datensätze, maximal 9.

2. Stelle

Die härteste Ausprägung der jeweils vorliegenden Negativmerkmale.

  • H für harte Merkmale
  • M für mittlere Merkmale
  • W für weiche Merkmale

3. Stelle

Adressbestandteil, der von der angefragten Adresse abweicht.

  • V Abweichender Vorname
  • N Abweichender Nachname
  • A Abweichende Anschrift
  • G Abweichendes Geburtsdatum

Auskunftsumfang und Preise

Je nach Bedarf können Sie einzelne harte Merkmale oder die vollständige Auskunft mit allen Merkmalgruppen abrufen.

Vollständige Auskunft

EUR2.99pro Prüfung
  • Weiche, mittlere und harte Merkmale enthalten
  • Sofort online verfügbar
  • Keine Grundgebühr oder Mindestabnahme
Mehr zu Preisen

Harte Merkmale

EUR2.49pro Prüfung
  • Einträge aus Insolvenz und Schuldnerverzeichnis
  • Direkt online abrufbar
  • Transparentes Preismodell
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Alle Preise zzgl. 19% MwSt.

Fragen zu den Merkmalen

Die wichtigsten Punkte zur Einordnung der Codes und Hinweise auf einen Blick.

Was ist der Unterschied zwischen weichen, mittleren und harten Merkmalen?

Die Gruppen unterscheiden sich nach Herkunft und Schweregrad der Einträge: von vorgerichtlichen Inkassohinweisen über gerichtliche Schritte bis hin zu Insolvenz- und Schuldnerverzeichniseinträgen.

Bedeutet ein Hinweis unter Vorbehalt automatisch einen Treffer?

Nein. Ein solcher Hinweis zeigt nur, dass leicht abweichende Datensätze gefunden wurden. Die Daten müssen nicht der angefragten Person zugeordnet sein.

Wofür stehen die Codes?

Jeder Code steht für ein klar definiertes Merkmal. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Auflösung aller Kürzel von IA bis SAV.

Fragen zu einzelnen Merkmalen?

Wir helfen Ihnen bei der Einordnung von Auskunftsinhalten und beim passenden Auskunftsumfang.

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